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Zusatzbeitragsordnung
Zusatzbeitragsordnung
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Zusatzbeitragsordnung gilt für alle Mitglieder des „Dresdner SSV e. V.“, die aktiv am Spielbetrieb im Bereich Volleyball bzw. Fußball teilnehmen, den Bereich Aerobic (bezahlte Übungsleiter) sowie Mitglieder der Sportgruppe Karate unter der Leitung von Ingo Rudolf, nachdem das Aufnahmeverfahren laut Satzung abgeschlossen ist.
§ 2
Beitragszeitraum
(1) Der Zusatzbeitrag für den Bereich Volleyball, Aerobic sowie der Sportgruppe Karate unter der Leitung von Ingo Rudolf, ist vom Ersten des Monats an, in dem der Tag der Aufnahme in den Dresdner SSV e. V. liegt, zu entrichten. Der Zusatzbeitrag ist jährlich bzw. halbjährlich im ersten und im dritten Quartal oder bei der Aufnahme zu entrichten. Die Zahlungsweise wird mit dem Aufnahmeantrag geregelt.
(2) Der Zusatzbeitrag für den Bereich Fußball ist zu Beginn jeder Punktspielsaison zu entrichten.
(3) Beitragszahlungen erfolgen ausschließlich im Abbuchungsverfahren.
(4) Ausnahmen bei der Zahlungsweise sind in Abstimmung mit dem Vorstand möglich. Änderungen der Bankverbindung sowie der Anschrift sind unverzüglich dem Schatzmeister mitzuteilen.
§ 3
Beitragsgruppen und Beitragshöhen
Der Zusatzbeitrag wird abhängig von den Spielklassen und den Trainingszeiten berechnet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gelten folgende Beitragsgruppen und -höhen:
(1) Wettkampfbereich Volleyball bis Landesklasse
a) Kreisklasse/-liga; BFS-Ligen, 24,00 € Jahreszusatzbeitrag Bezirksklasse/-liga, Kinder und Jugendliche
b) Sachsenklasse 36,00 € Jahreszusatzbeitrag
Wettkampfbereich Volleyball ab Landesliga
c) Kinder/Jugendliche, Studierende, Auszubildende 48,00 € Jahreszusatzbeitrag
d) Erwachsene mit eigenem Einkommen 96,00 € Jahreszusatzbeitrag
e) Beachvolleyball Stufe 1 75,00 € Jahreszusatzbeitrag
(mit Trainer 10 Wochen/1,5h/Woche)
f) Beachvolleyball Stufe 2 45,00 € Jahreszusatzbeitrag
(ohne Trainer 1 Feld 2h/Woche)
(3) Bereich Aerobic/Gymnastik (bezahlte Übungsleiter) 48,00 € Jahreszusatzbeitrag
(4) Bereich Karate SG Ingo Rudolf 24,00 € Jahreszusatzbeitrag
§ 4
Einspruchsrecht
Gegen Entscheidungen des Schatzmeisters, Beitragsfragen betreffend, besteht das Recht des Einspruchs innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden der Entscheidung. Der Einspruch ist dem Vorstand schriftlich in der oben angegebenen Frist mitzuteilen.
§ 5
Schlussbestimmungen
Diese Zusatzbeitragsordnung tritt mit der Annahme auf der Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2021 in Kraft.
Anhang | Größe |
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