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Arbeitseinsätze

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung zur Regelung von Arbeitseinsätzen zur Pflege und Instandhaltung der Beach-volleyballanlage gilt für alle Mitglieder des „Dresdner SSV e. V.“, die aktiv am Trainings- und Spielbetrieb im Bereich Beachvolleyball teilnehmen, nachdem das Aufnahmeverfahren laut Satzung abgeschlossen ist.

§ 2 Erbringungszeitraum

  1. Die Ableistung von Arbeits- und Dienstleistungen in Form von Arbeitsstunden für den Bereich Beachvolleyball ist jährlich zu erbringen.
  2. Die Durchführungszeiten, Inhalt und Umfang aller Arbeitseinsätze werden vom Abteilungsleiter Volleyball festgelegt. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, die Durchführungszeiten, Inhalt und Umfang aller Arbeitseinsätze festzulegen.
  3. Die Planung und Veröffentlichung der Arbeitseinsätze erfolgt spätestens 2 Wochen vor den Durchführungszeiten.

§ 3 Umfang der Arbeitsleistung

  1. Jährlich sind 8 Arbeitsstunden von den unter § 1 benannten Vereinsmitgliedern zu erbringen.
  2. Werden die in Abs. 1 geforderten Arbeitsstunden nicht oder nicht vollständig geleistet, ist für jede nicht geleistete Stunde ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 8,00 Euro zu entrichten. Der Abgeltungsbetrag wird im zweiten Geschäftshalbjahr fällig und mit dem Lastschrifteinzug im eingezogen.
  3. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Erbringung der Arbeitsstunden befreit. Mitglieder die aufgrund von Erkrankungen nicht in der Lage sind, die Arbeitsstunden abzuleisten, sind mit entsprechendem Nachweis von der Erbringung befreit.
  4. Der Abteilungsleiter Volleyball oder ein vom Vorstand Beauftragter erfasst alle jährlich geleisteten Arbeitsstunden der nachweispflichtigen Mitglieder.
  5. Die nachgewiesenen Arbeitsstunden der nachweispflichtigen Mitglieder sind nicht auf das Folgejahr übertragbar.

§ 6 Schlussbestimmungen

Diese Ordnung zur Regelung von Arbeitsstunden tritt mit der Annahme auf der Mitgliederver-sammlung am 30. September 2015 in Kraft.